Brauchen Sie Unterstützung? Wie kommen Sie an Hilfe? 

Zu Beginn wenden Sie sich das Jugendamt, das für Ihren Bezirk zuständig ist. Dort finden Sie den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst (RSD). Dieser berät Sie bei Erziehungsthemen und in Krisensituationen und vermittelt passende Hilfsangebote. Hierfür trägt das Jugendamt dann die Kosten. Auch viele Familienzentren in Ihrem Bezirk bieten Ihnen kostenlose Beratungen an. 

Wenn Sie längerfristige Hilfe möchten, können Sie beim Jugendamt eine Sozialpädagogische Familienhilfe bei starke familie e.V. erhalten. Die Hilfe ist freiwillig und Sie können mitentscheiden, welcher Träger am besten zu Ihnen passt und was Ihnen hilft. Die Familienhilfe unterstützt Sie dann in Ihrem Alltag zu Hause, sei es bei der Verbesserung Ihrer Wohnsituation, der Entwicklung einer Tagesstruktur oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz für Ihr Kind. 

Auch wenn Sie getrennt leben und Sie Unterstützung bei der Regelung der Umgangskontakte Ihres Kindes zum anderen Elternteil brauchen, können Sie eine längerfristige und persönliche Hilfe bekommen. Für jede dieser Hilfen durch starke familie e. V. trägt das Jugendamt die Kosten gemäß dem SGB VIII. 

Wenn Sie dennoch lieber eine private Beratung möchten, bietet Ihnen starke familie e.V. 
Beratungsgespräche für 75,00 € pro Stunde an. Ermäßigungen für Familien mit geringem Einkommen sind möglich. 

Wir bemühen uns, Termine innerhalb einer Woche zu vergeben. Viele unserer Fachkräfte bieten Ihnen flexibel Zeiten an, also auch nach 17 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen, wenn Sie das brauchen.

Begleiteter Umgang nach 
§ 18, 3 SGB VIII

Kinder und Jugendliche 
haben Anspruch auf 
Beratung und 
Unterstützung bei der 
Ausübung des 
Umgangsrechts nach 
§ 1684 Abs. 1 des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
 
Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der 
§§ 1684, 1685 und 1686a 
des Bürgerlichen 
Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. 

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind 
oder den Jugendlichen 
bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter 
Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen 
und unter Erhaltung des 
Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. 

Sozialpädagogische 
Familienhilfe 
nach § 31 SGB VIII

Sozialpädagogische 
Familienhilfe soll durch 
intensive Betreuung und Begleitung Familien in 
ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von 
Alltagsproblemen, 
der Lösung von Konflikten 
und Krisen sowie 
im Kontakt mit Ämtern 
und Institutionen 
unterstützen und 
Hilfe zur Selbsthilfe 
geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

intensive 
sozialpädagogische Einzelbetreuung 
§ 35 SGB VIII

soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Sie ist in der Regel auf 
längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.


 

 

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