Begleiteter Umgang nach § 18, 3 SGB VIII

Wir unterstützen Familien dabei, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden, um den Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen zu erhalten. 

Mit begleitenden Gesprächen fördern wir den Vertrauensaufbau zwischen den Parteien. Unser Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Elternkompetenz und eigenverantwortlichen Gestaltung der Kontakte.

Die Gespräche finden in unseren Räumen in Tempelhof oder 
Moabit statt, wo auch Umgangsräume zur Verfügung stehen.

Methoden

Als erster Schritt erfolgt mit beiden Elternteilen einzeln eine 
Diagnostik des Konflikts. Die ersten Gespräche zielen darauf 
zu erkennen, auf welcher Eskalationsstufe sich der Streit zwischen den Eltern befindet. Anschließend wird eine erste 
Umgangsvereinbarung für die praktische Umsetzung mit beiden Elternteilen geschlossen.

In Einzelgesprächen werden die aufrechterhaltenden Faktoren des Konflikts bearbeitet. Dabei werden den Eltern auch die Folgen der Trennung für die Kinder vermittelt und es kann auch an der 
Erhöhung der Erziehungskompetenzen gearbeitet werden.

Je nach Alter der Kinder und nach fachlicher Einschätzung werden Gespräche mit den Kindern geführt und ihre Wünsche für die 
Ausgestaltung des Umgangs in den Prozess mit einbezogen. 

Im dritten Schritt wird mit den Eltern – nach Möglichkeit gemeinsam – der Aushandlungsprozess über die strittigen Fragen 
begonnen. 

Zuletzt werden die gefundenen Absprachen, wie die Umgangsvereinbarung in der Praxis erprobt und ggf. an veränderte 
Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasst und noch eine 
Zeit lang begleitet.

 

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