Begleiteter Umgang nach § 18, 3 SGB VIII
Wir unterstützen Familien dabei, Konflikte zu klären und Lösungen zu finden, um den Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen zu erhalten.
Mit begleitenden Gesprächen fördern wir den Vertrauensaufbau zwischen den Parteien. Unser Fokus liegt dabei auf der Stärkung der Elternkompetenz und eigenverantwortlichen Gestaltung der Kontakte.
Die Gespräche finden in unseren Räumen in Tempelhof oder
Moabit statt, wo auch Umgangsräume zur Verfügung stehen.
Methoden
Als erster Schritt erfolgt mit beiden Elternteilen einzeln eine
Diagnostik des Konflikts. Die ersten Gespräche zielen darauf
zu erkennen, auf welcher Eskalationsstufe sich der Streit zwischen den Eltern befindet. Anschließend wird eine erste
Umgangsvereinbarung für die praktische Umsetzung mit beiden Elternteilen geschlossen.
In Einzelgesprächen werden die aufrechterhaltenden Faktoren des Konflikts bearbeitet. Dabei werden den Eltern auch die Folgen der Trennung für die Kinder vermittelt und es kann auch an der
Erhöhung der Erziehungskompetenzen gearbeitet werden.
Je nach Alter der Kinder und nach fachlicher Einschätzung werden Gespräche mit den Kindern geführt und ihre Wünsche für die
Ausgestaltung des Umgangs in den Prozess mit einbezogen.
Im dritten Schritt wird mit den Eltern – nach Möglichkeit gemeinsam – der Aushandlungsprozess über die strittigen Fragen
begonnen.
Zuletzt werden die gefundenen Absprachen, wie die Umgangsvereinbarung in der Praxis erprobt und ggf. an veränderte
Bedürfnisse und Lebenssituationen angepasst und noch eine
Zeit lang begleitet.
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